Es gibt einige Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen:

  • Zu welcher Jahreszeit soll der Baum gefällt werden?
    Eine Fällung ist nur in den Monaten Oktober – Februar erlaubt (außer siehe weiter unten)
  • Was für eine Baumart und mit welchem Durchmesser soll gefällt werden?
    Je nach Art und Stammumfang ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich
  • Auch wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eine Baumfällung aber dennoch erlaubt sein. Hierbei muss ein triftiger Grund vorliegen, dieser kann z.B. einer der folgenden sein:
    • Der Baum stellt ein Sicherheitsrisiko dar
    • Der Baum gefährdet die Verkehrssicherheit
    • Der Baum muss aufgrund von Maßnahmen zum Denkmalschutz weichen
    • Der Baum ist krank
    • usw.