Es gibt einige Faktoren, die hierbei eine Rolle spielen:
- Zu welcher Jahreszeit soll der Baum gefällt werden?
Eine Fällung ist nur in den Monaten Oktober – Februar erlaubt (außer siehe weiter unten) - Was für eine Baumart und mit welchem Durchmesser soll gefällt werden?
Je nach Art und Stammumfang ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich - Auch wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eine Baumfällung aber dennoch erlaubt sein. Hierbei muss ein triftiger Grund vorliegen, dieser kann z.B. einer der folgenden sein:
- Der Baum stellt ein Sicherheitsrisiko dar
- Der Baum gefährdet die Verkehrssicherheit
- Der Baum muss aufgrund von Maßnahmen zum Denkmalschutz weichen
- Der Baum ist krank
- usw.
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