Viele Städte und Gemeinden haben Bäume unter bestimmten Voraussetzungen unter Schutz gestellt. Auf Wunsch beraten wir Sie gerne und beantragen, falls nötig, die Fällerlaubnis bei der zuständigen Behörde. Einen detaillierteren Eindruck finden Sie bei den entsprechenden Baumschutzsatzungen der entsprechenden Städte / Gemeinden.

Hier einige Beispiele: